Umsetzung des RdErl. 20.06.2014 Leistungsbewertung und Beurteilung an der Grundschule und im Primarbereich an Förderschulen

Liebe Eltern,

 

laut dem Beschluss der Gesamtkonferenz vom 21.10.2021 wird wie folgt dieser Erlass an unserer Schule umgesetzt:

 

- Anzahl der Klassenarbeiten in den Klassen 3 und 4 in Deutsch, Mathematik und Sachunterricht: 1 pro Schulhalbjahr

 

- keine Gewichtung der Klassenarbeiten

 

- Gewichtung der Anforderungsbereiche in Klassenarbeiten: 30% Anforderungsbereich I; 60% Anforderungsbereich II; 10% Anforderungsbereich III

 

- Bewertung erfolgt auf der Grundlage: s. Punkt 6.4. Erlass

 

- Bewertung auf der Grundlage von Zensuren erfolgt ab dem 1. Halbjahr der SEP 2 in den Fächern Deutsch und Mathematik; ab dem 2. Halbjahr der SEP 2 in allen versetzungsrelevanten Fächern; bei der Festlegung der Versetzungsentscheidung am Ende der SEP 2 zählen die Noten des 2. Halbjahres der SEP 2

 

- SEP 1 verbale Bewertung der individuellen Lernfortschritte; Dokumentation im Kompetenzportfolio

 

 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den gewählten Vertreter des Schulelternrates, die Klassenleiterin Ihres Kindes oder an die Schulleitung.




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